In der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 gab zu Anfangs die Stadtverordnetenvorsteherin eine persönliche Stellungnahme ab zu dem Antrag der Grünen beim Verwaltungsgericht Darmstadt. Die Stadtverordnetenvorsteherin fühlte sich persönlich angegriffen und betroffen, da sie zum einen formale Beklagte ist und zum anderen die Fristen der Geschäftsordnung der Stadt auslegt. Die Grünen gaben dazu eine Erklärung ab, warum sie sich zu diesem Schritt entschlossen hatten und betonten am Ende durch die Stadtverordnete Ramona Halbrock, dass es sicherlich eine einvernehmliche Lösung geben werde.

Zu dem Thema der persönlichen Stellungnahmen, die kein Teil der regulären Tagesordnung sind, war die Presse in Form des Griesheimer Anzeigers anwesend. Nachdem der Redakteur Fotos der beiden Damen geschossen hatte, verlies er noch vor Beginn der eigentlichen Sitzung die Stadtverordnetenversammlung. Offensichtlich war der weitere Verlauf für die Presse nicht mehr wichtig.

Die eigentliche Sitzung begann nach den Berichten aus den Ausschüssen mit dem Antrag der Grünen, die eine Machbarkeitsstudie zu einem 2-gleisigen Ausbau der Straßenbahn zwischen Wagenhalle und Platz Bar-le-Duc forderten. Der Antrag wurde mehrheitlich im Ausschuss abgelehnt. Die FDP hält eine Machbarkeitsstudie auf Kosten der Stadt für wirtschaftlich unsinnig, da eine solche Planung von dem Betreiber der Straßenbahn (Dadina/HEAG) gemacht werden muss und nicht von der Stadt, die für die Planung nicht zuständig ist. Es geht nicht darum, ob ein Ausbau sinnvoll ist oder nicht, sondern darum, dass es keinen Sinn macht, eine Studie erstellen zulassen, die der Bauherr möglicherweise weder wünscht noch berücksichtigt. Laut Informationen der HEAG ist ein 2 gleisiger Ausbau an dieser Stelle nicht notwendig, um die Taktungen der Linien einplanen zu können.

Danach wurde über den Griesheimer Anger gesprochen, Herr Schecker wies darauf hin, es sei die größte zusammenhängende Fläche in Griesheim mit bezahlbarem Wohnraum. Es soll bezahlbar werden, mit einer guten Anbindung, ökologisch und verträglich für die Umwelt. Diese Anforderung und Ankündigungen wird sich dann die Koalition stellen müssen, es bleibt abzuwarten, wie sich die Verkehrslage gestalten wird.

Der Satzungsänderung über Sondernutzungen hat sich die FDP enthalten, weil der Vergleich, den die Verwaltung hier gezogen hat, in großem Umfang auf Städtevergleiche bezog, die weit mehr Einwohner haben als Griesheim, zum Beispiel Darmstadt, Frankfurt und Bad Homburg.

Bei den Bescheiden forderte die FDP, dass die Beträge gedeckelt werden sollten. Die Verwaltung wies darauf hin, dass es ohnehin nach dem HessVwKOG so ist und dass die Satzung dahingehend ergänzt wird. Daraufhin haben wir der Erhöhung zugestimmt. Der Bürger muss mit dem Bescheid in Kenntnis gesetzt werden, welche Kosten auf ihn zukommen. Herr Thuleweit hat hier noch einmal darauf hingewiesen, dass es aus dem Bescheid hervorgehen muss, dass er etwas kostet. Der Bürger muss darüber informiert sein, was es kosten wird.

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