In der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 stand die Katzenschutzverordnung erneut zur Abstimmung.
Wir haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht. https://fdp-griesheim.de/aenderungsantrag-der-fdp-zur-katzenschutzverordnung/
Den Antrag begründete unsere Fraktionsvorsitzende Frau Dr. Angelika Nake wie folgt:
„Uns liegt eine Katzenschutzverordnung in zweiter Version vor. Ziel ist der Schutz frei laufender/verwilderter Katzen durch eine Kastration. Ein Ziel, das sicherlich von allen Tierfreunden unterstützt wird. Allerdings ist diese Verordnung für unser Verständnis rechtswidrig und nicht praktikabel.
Als Katzenhalter wird in § 2 bezeichnet, wer die Bestimmungsmacht über eine Katze im eigenen Interesse ausübt. Mal dahingestellt, wann Interesse an einer Katze besteht und wer das bestimmt wird als Katzenhalter auch bezeichnet, wer Katzen füttert und/oder sie auf seinem Grundstück duldet. Ein Grundprinzip des deutschen Rechts ist, dass es keine aufgedrängte Bereicherung gibt. Mein Eigentum kann nicht durch jemanden anderen eigenmächtig erhöht werden, gegen meinen Willen. Wenn jemand eine Katze füttert, gehört sie ihm nicht. Wenn sie sich auf einem Grundstück aufhält, gehört sie auch nicht dem Grundstücksbesitzer. Ganz abgesehen von der rein praktischen Frage, wie man eine verwilderte Katze dazu bringen soll, ein Grundstück nicht zu betreten, ist die Regelung realitätsfremd und rechtswidrig.“
„Der Tierschutzbund sagt zum Verbot der Fütterung von verwilderten Katzen Folgendes: Ein pauschales Fütterungsverbot macht es Tierschutzvereinen unmöglich, die Bestände der Katzen zu kontrollieren, zu versorgen und zu kontrollieren. Die Regelung, die Menschen vom Füttern von verwilderten Katzen abhält, lehnt der Tierschutzbund ab. Unsere Katzenschutzverordnung widerspricht dem Rat des Tierschutzbundes. Ein Fütterungsverbot führt dazu, dass diese Katzen Vögel fangen. Dies kann nicht Sinn der Regelung sein. Durch die Fütterung der Tiere kann man diese aber auch erst einfangen. Die Tierschutzvereine füttern die Katzen an und lassen sie dann kastrieren. Dieses Vorgehen macht nach der Stellungnahme des Tierschutzbundes Sinn. Die Entscheidung, eine Katze oder einen Kater, der Freigänger sein soll, kastrieren zu lassen, ist unserer Meinung nach notwendig und richtig. Die FDP-Griesheim lehnt den gewählten Weg ab, durch Verbote und Gebote und Ordnungsgelder den Schutz der Katzen zu versuchen. Wir sind der Ansicht, dass eine Katzenschutzabgabe hier besser zum Ziel führt. Wir gehen davon aus, dass es lediglich 2 € Abgabe von allen Griesheimer Katzenbesitzern benötigt, um hier Erfolge zu erzielen.
In Griesheim wohnen etwa (bei 30.000 Einwohnern) 4.320 Katzen, nach einer Schätzung des Tierschutzbundes gibt es in Deutschland etwa 2 Mio. Straßenkatzen. Schätzungsweise leben mithin 714 Straßenkatzen in Griesheim. Hier handelt es sich zum Teil um ehemalige Hauskatzen, die verwildert sind und die zum Teil schon kastriert sind. Bei Kosten von etwa 150 € pro Kastration würde die komplette Kastration der aufgefundenen Straßenkatzen nicht mehr als 5.000 € kosten.“
Leider wurde unser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Dazu Frau Dr. Nake weiter:
„Wir wollen in Griesheim eine Verordnung einführen, die unserer Meinung nach rechtswidrig ist, weil plötzlich Menschen Halter einer Katze sind, die zufällig in deren Garten lebt und diese Menschen begehen dann, ohne es zu wissen, eine Ordnungswidrigkeit, die sie 1000 € kostet. Das Fütterungsverbot, dass sich auch aus der Verordnung ergibt, ist laut dem Tierschutzbund falsch und schädlich. Hinzu kommt, dass die Stadtverwaltung nach Angaben des Bürgermeisters überhaupt nicht dazu in der Lage ist, diese Verordnung umzusetzen und zu kontrollieren. Einmal, weil es nicht geht, private Gärten auf Katzen zu untersuchen und weil die Stadt überhaupt nicht genug Personal hierzu hat.“
„Die Lösung, dass sich die Griesheimer Katzenhalter freiwillig verpflichten würden, in eine Kasse einzuzahlen, die für die Kosten der Kastration aufkommt, würde die FDP als liberale Partei, die an den Menschen glaubt, sehr begrüßen. Die Stadtverwaltung hat aber einen anderen Weg gewählt.“