Kommunalwahlreform Freie Demokraten erzielen Sieg vor hessischem Staatsgerichtshof

Freie Demokraten erzielen Sieg vor hessischem Staatsgerichtshof – wichtiges Zeichen
vor der Kommunalwahl.

Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag haben vor dem Staatsgerichtshof Recht
bekommen – die Kommunalwahlreform von CDU und SPD ist verfassungswidrig. Die Freien
Demokraten hatten vergangenes Jahr Klage gegen die von Schwarz-Rot verabschiedete
Reform erhoben, die ein geändertes Sitzzuteilungsverfahren nach Kommunalwahlen
vorsah.


Dazu erklärt der Vorsitzende der Griesheimer FDP, Dieter Kleinfeldt: „Die Entscheidung des
Staatsgerichtshofs ist ein großer Erfolg für die Freien Demokraten und vor den
Kommunalwahlen ein wichtiges Signal. Denn die Stimmengleichheit muss für die
anstehende Wahl gegeben sein.“ Die Freien Demokraten hatten die Auswirkung der
Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens am Beispiel der Kommunalwahl 2021 berechnen
lassen. Kleinfeldt sagt: „Die Zahlen zeigten klar, dass durch den von Schwarz-Rot
beabsichtigten Wechsel des Sitzzuteilungsverfahrens im Wesentlichen nur CDU und SPD
profitiert hätten, zulasten von kleineren Parteien und Wählergruppen.“


Auch Gerhard Knodt betont: „Kommunalpolitik ist die unmittelbarste Form unserer
Demokratie. Sie lebt vom Engagement vieler Menschen – oft im Ehrenamt, mit großem
persönlichem Einsatz. Gerade deshalb muss gelten: Jede Stimme zählt gleich. Jede
politische Meinung verdient faire Chancen auf Beteiligung. Wir Freie Demokraten stehen
für demokratische Vielfalt, für faire Regeln und für starke Kommunen. Jetzt gilt wieder:
Kommunalparlamente werden nach dem Wählerwillen zusammengesetzt, nicht nach dem
Willen der Landesregierung.“

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